Das passt gut zusammen, hatte doch Harald Gfrörer für die SPD Pfinztal den finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion zum Thema „Panamapapers“ eingeladen. Bei schönem Wetter wurde die Veranstaltung ins freie verlegt.
Lothar Binding, wie landesweit bekannt mit Flipchart, bot eine höchst unterhaltsame Lehrstunde zum Thema legale und illegale Steuersparmodelle. Zunächst erläuterte er die Werkzeuge die viele Konzerne benutzen um Gewinne dorthin zu verschieben, wo die Steuern minimal sind. Die Gäste waren erstaunt über die vielfältigen Möglichkeiten, Unternehmenssteuern zu sparen: Patentboxen (Gewinnverlagerung durch Lizenzverträge, Niederlande), Tax ruling (gewinnunabhängige Steuervereinbarungen, Luxemburg), kreative Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (im Ergebnis eine Doppel-Nichtbesteuerung) und eben Briefkastenfirmen wie in Panama. Aber auch durch Zinszahlungen an das eigene Tochterunternehmen im Ausland oder mittels konzerninterner Geschäfte (Verrechnungspreise) lassen sich Steuern vermeiden, weil sich für jede Form der Gewinnverschiebung ein Land finden lässt das bestimmte rechtliche oder steuerlich Vorteile anbietet. Steuertricks, legal aber nicht legitim, sein also hauptsächlich auch ein Problem der Staaten, die sich in Konkurrenz zueinander setzen – schließlich „zum Nachteil aller Staaten und zur Bereicherung weltweit agierender privater Unternehmen.
Dem deutschen Staat gehen auf diese Weise jährlich viele Milliarden Euro verloren, Geld das fehlt für Straßen, für Schulen, für Polizeibeamte für Soziale und Kultur und natürlich auch zum Nachteil der ehrlich zahlenden Unternehmen.
Weil dort Firmeneigner nicht offengelegt werden müssen, konnte eine einzige Rechtsanwaltskanzlei in Panama mehr als 200.000 Scheinfirmen ohne einen einzigen Arbeitnehmer anmelden. Fast alle großen Konzerne und Banken betreiben ein Geflecht von durchschnittlich 15 Tochter-, Enkel-, Urenkel- bis hin zu Ur-Ur-Ur-…Enkel-Unternehmen, in jeweils unterschiedlichen Ländern, und jedes einzelne nur gegründet, um die örtlichen Steuervorteile auszunutzen. Mit solchen Konstruktionen lassen sich Geldströme hervorragend verschleiern.
Gegenmaßnahmen sind kompliziert, endet die Reichweite deutscher Gesetze doch naturgemäß beim Grenzübertritt des Geldes. Auch gilt es, Regelungen EU-konform zu gestalten, z.B. wenn es darum geht, „gute“ Zinszahlungen (für echte Kredite an deutsche Banken) von „schlechten“ (Zinszahlungen an eigene Tochterunternehmen im Ausland zur Gewinnverlagerung) zu unterscheiden.
Als wichtigste Maßnahmen nannte Lothar Binding die sogenannte Quellenbesteuerung sowie die Besteuerung von verlagerten Gewinnen in ausländische passive Gesellschaften im Land des Firmensitzes, die Hinzurechnungsbesteuerung. Für beide Vorschläge gibt es derzeit keine politische Mehrheit. Für bessere Vergleichbarkeit der Steuersätze in Europa soll die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage sorgen; eine Harmonisierung der Steuersätze selbst ist dagegen in den Europäischen Verträgen ausdrücklich nicht vorgesehen