Am 16.4. besuchten ca. 20 SPD-Mitglieder und Freunde den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
In einer rund 2-stündigen Führung erläuterte Jutta Lemke-Hillenbrand, unsere diesjährige Gemeinderatskandidatin, Historie und Aufgaben des Bundesgerichtshofes. Als langjährige Mitarbeiterin konnte sie viele Fragen der Teilnehmer beantworten, die die Führung allesamt sehr aufschlussreich fanden.
Im Anschluss traf sich die Gruppe noch in der "Alten Bank", um die gewonnen Eindrücke und Erkenntnisse miteinander zu verarbeiten.
Jutta Lemke-Hillenbrand wies darauf hin, dass auch Verhandlungen nach entsprechender Voranmeldung bei der Pressesetlle besucht werden können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege.
Er ist neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Gründung und Sitz
Der Bundesgerichtshof wurde 1950 gegründet. Er hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe, im ehemaligen Erbgroßherzoglichen Palais. Der 5. Strafsenat des BGH hat seinen Sitz in der Villa Sack in Leipzig. Ursprünglich sollte nach der Wiedervereinigung der gesamte BGH in das historische Gebäude des Reichsgerichtes in Leipzig ziehen. Jedoch weigerten sich die Richter, Karlsruhe zu verlassen. Als „Entschädigung“ erhielt Leipzig den 5. Strafsenat, der zuvor als einziger BGH-Senat in Berlin saß. Dies war seinerzeit der Fall, um Revisionsverfahren in Berlin abhalten zu können, und Straftäter nicht durch die DDR transportieren zu müssen. In das historische Leipziger Gebäude des Reichsgerichts zog am 22. August 2002 das Bundesverwaltungsgericht.
Aufgaben
Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.
Darüber hinaus nimmt das Gericht eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr wahr, weshalb dort seit 2001 elektronische Dokumente eingereicht werden können. Der BGH war an der Entwicklung von XJustiz[2] maßgeblich beteiligt, mit dem bundesweit einheitliche Standards für den Austausch elektronischer Informationen geschaffen werden sollen.
Seit September 2007 können elektronische Dokumente in Form des ISO-zertifizierten OpenDocument-Formats beim Bundespatentgericht (und beim Bundesgerichtshof) eingereicht werden.[3]
Veröffentlichung der Entscheidungen
Der Bundesgerichtshof veröffentlicht seine Entscheidungen seit 2000 in elektronischer Form (anonymisiert) auf seiner Website im Internet. Von den Richtern des Bundesgerichtshofs (und den Mitgliedern der Bundesanwaltschaft) werden die Entscheidungssammlungen BGHZ, BGHSt (vom Bundesgerichtshof in erster Linie zitiert, aber im strengen Sinn keine amtliche Sammlung) und BGHR herausgegeben. Lediglich der Veröffentlichung von BGH-Entscheidungen (zum Teil mit Besprechung) ist die vierzehntäglich erscheinende Zeitschrift BGH-Report gewidmet. Daneben veröffentlichen viele juristische Fachzeitschriften Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Kostenpflichtig stehen die Entscheidungen (seit etwa 1984 im Wesentlichen vollständig, davor lückenhaft) in der Datenbank juris zur Verfügung.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs veröffentlicht häufig Pressemitteilungen zu anstehenden und ergangenen Entscheidungen sowie zum Zu- und Abgang von Richtern usw.
Webseite des BGH:
http://www.bundesgerichtshof.de/
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