Gemeinderat Reiner Kunzmann informierte die Mitgliederversammlung über die Beratungen zum Bahnübergang. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet die Kommunen zur Beseitigung von Bahnübergängen, wenn es die Sicherheit erfordert. Dieses Erfordernis traf uns am 27.7.2006 mit dem Busunfall. Seitdem forderte die Bahn eine Änderung oder Beseitigung des Bahnübergangs. Änderung bedeutet Verbreiterung des Bahnübergangs einhergehend mit Grundstücksenteignung oder einer Versetzung des Bahnhofs mit erheblichen Kosten und Nachteilen für die Bevölkerung. Sie hätten bei dem dann wieder zugelassenen Schnellverkehr viel zu lange Schließzeiten. Nach Ansicht der SPD hätten diese Lösungen das Überqueren bei geschlossener Schranke noch weiter provoziert. Ortschaftsrat und die große Mehrheit des Gemeinderates, mit 100% SPD-Beteiligung, stemmten sich gegen diese unzumutbaren Lösungen und stimmten dagegen. Ein Durchbruch gelang im Ortschaftsrat am 06.07.11, stellte doch ein von der Bahn eingesetzter Planer eine Lösung vor, die erstmals unsere Erwartungen erfüllte. Eine lichtdurchflutete, sich öffnende weitläufige Unterführung, 5,50 m breit, mit Fahrstühlen und so lang, dass ein 3. Gleis nach Remchingen möglich bleibt.