"Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers"

Veröffentlicht am 03.11.2013 in Veranstaltungen

"Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers“: mit diesem Zitat aus der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg begann Gemeinderätin Dagmar Elsenbusch ihren Vortrag über den Gemeinderat, die Aufgaben, Pflichten, Termine dieses von den Bürgern gewählten Gremiums.

Wenig bekannt war unter den Zuhörern im Selmnitzsaal, dass der Gemeinderat laut Verfassung alles in der Gemeinde entscheidet, was nicht durch übergeordnete Gesetze geregelt ist, angefangen über Wasser und Abwasser, über Kindergärten, Schulen, Hallen, Gemeindestraßen und –wege, soziale Einrichtungen, Feuerwehr, u.v.m. Da kommt schnell ein Haushalt von 34 Mio. bei den laufenden Ausgaben und von 4 Mio. bei den Investitionen zusammen. Auch bei diesem Punkt war das Erstaunen groß, dass der Gemeinderat über solche Beträge entscheidet. Umso wichtiger, so Gemeinderätin und Parteivorsitzende Angelika Konstandin, dass sich die Bürger einmischen, verfolgen, was ihre Bürgervertreter machen und sich an den Diskussionen beteiligen. Frau Elsenbusch verwies in ihrer Eigenschaft als Fraktionsvorsitzende darauf, dass die Bürger zu den öffentlichen Fraktionssitzungen der SPD eingeladen sind und sich dort schon im Vorfeld an der Entscheidungsfindung beteiligen können. Offensichtlich hatte der Vortrag Lust auf Politik gemacht, denn im Anschluss daran erklärten sich einige Zuhörer spontan bereit, für den Gemeinderat oder Ortschaftsrat zu kandidieren.

 
 

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