Kreis-SPD diskutierte Wechselmodell und Kinderrechte

Veröffentlicht am 14.02.2019 in Pressemitteilungen

Mast: „Entscheidend ist das Wohl des Kindes“

Auf Einladung der SPD Karlsruhe Land und der dortigen Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) diskutierten Katja Mast MdB, stv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM e. V), Christian Holzer, Kreisvorsitzender SPD Karlsruhe-Land und Stephan Walter, Schulleiter und Kreisvorsitzender AG Bildung SPD Karlsruhe-Land zum sogenannten Wechselmodell.

„Entscheidend ist das Wohl des Kindes“ so Mast. Der Blickwinkel vom Kind aus müsse im Vordergrund stehen, also die Frage danach: Was tut dem Kind gut? Was braucht das Kind? Dabei wies die stellvertretende Fraktionsvorsitzende auf den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion hin: Es solle eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die den Gerichten die Möglichkeit gibt, das Wechselmodell mit den Eltern zu vereinbaren oder anzuordnen. An oberster Stelle muss hierbei laut Beschluss auch für richterliche Entscheidungen immer das Kindeswohl stehen.

"Nehmt bitte Getrennterziehende neben den Alleinerziehenden genauso selbstverständlich  in den Sprachgebrauch auf", so der Appell von dem Kreisvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) Stephan Walter an die stv. SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Katja Mast MdB. Walter hatte die Runde initiiert und eingeladen.

Die sozialdemokratische Grundhaltung macht SPD-Kreisvorsitzender Christian Holzer zur Begrüßung klar: "Uns ist eine gute, moderne Familienpolitik wichtig, die verschiedene Lebensmodelle einschließt“. Die SPD habe familienpolitisch in der Koalition mit dem Gute-Kita-Gesetz und Starke-Familien-Gesetz bereits Duftmarken gesetzt. Im jüngst beschlossenen Sozialstaatspapier werde das moderne Familienbild mit Familienarbeitszeit und einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung zum Wohle der Kinder weiter deutlich.

AfB-Kreisvorsitzender Stephan Walter unterstrich, "Kinder brauchen beide Elternteile gleichermassen. Deshalb unterstützen wir die gesetzliche Verankerung der geteilten Betreuung." Hintergrund hierfür sei das Urteil des Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat darin klargestellt, dass auch das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Das Kindswohl steht also an erster Stelle. „Ganz klar: Wir wollen Kinderrechte als Grundrecht im Grundgesetz verankern“, so Mast weiter. Im Zuge dessen gelte es Richter und Sachverständige zu qualifizieren, das Kindeswohl entsprechend anzubringen.

"Die Doppelresidenz ist für Trennungskinder in der Regel das beste Betreuungsmodell und soll als Leitbild im Gesetz verankert werden", warb die Bundesvorsitzende des Verbandes für berufstätige Mütter (VBM e. V.), Cornelia Spachtholz, für zwei Zuhause und geteilte Betreuung als Leitbild. Das ermögliche Müttern gleichwertig am Berufsleben teilzunehmen und erleichtere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wovon Mütter und Kinder profitierten.

 
 

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