In einer Podiumsdiskussion mit den Landtagskandidaten aller Parteien, veranstaltet von der Interessengemeinschaft geschädigter Anwohner B 10/B 293, musste Werner Raab (CDU) erstmals zugeben, dass es eben nicht die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die die Planungen der Berghausener Umgehung aus dem vordringlichen Bedarf gestrichen hat.
Gebetsmühlenartig hatte Raab dem SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Frank Mentrup vorgeworfen, dass allein Rot-Grün für die Streichung aus dem vordringlichen Bedarf verantwortlich sei.
Auf Vorhalt von Dr. Frank Mentrup, dass das Land die Umgehung Berghausens nachweislich nicht als vordringlich gemeldet habe, ruderte Raab zurück. Das Land - sprich die Landesregierung unter Führung der CDU - habe die Umgehung nicht als vordringlich melden können, da noch keine fertigen Planungen vorlagen.
Mit dieser Aussage sind die seit Jahren aus den Reihen der CDU vorgebrachten Vorwürfe gegen die SPD nun hoffentlich vom Tisch. Denn in dieser Sache gilt es an einem Strang zu ziehen, da ansonsten droht, auch im nächsten Bedarfsplan zum Fernstraßenverkehrsgesetz im Jahre 2015 keine Berücksichtigung im vordringlichen Bedarf zu finden.