Erstmals werden in Baden-Württemberg rund 200.000 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wählen dürfen. Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte am 6. November 2012 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag verabschiedet.
Die Landeszentrale für Politische Bildung in Baden-Württemberg sagt dazu:
"Durch die von der grün-roten Landesregierung durchgeführte Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts können die Jugendlichen im Alter von 16 - 18 Jahren in Baden-Württemberg zukünftig die Besetzung von Gemeinderäten, Kreistagen, dem Verband Region Stuttgart und dem Amt des Bürgermeisters mitbestimmen. Außerdem sollen die Jugendlichen das Recht erhalten, an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen teilzunehmen, also an Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden.
Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres."
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Auch die Zeit berichtete zum Thema.
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