Warum die SPD-Gemeinderäte die Bebauung in zweiter Reihe in der Scheffelstraße abgelehnt hat

Veröffentlicht am 23.09.2024 in Kommunalpolitik

Bauanfrage Scheffelstraße 13/1 abgelehnt

Der Gemeinderat hat die Bauanfrage zum Projekt Scheffelstraße 13/1 mehrheitlich abgelehnt. Die Grundstücke auf der westlichen Seite der Scheffelstraße mit ungeraden Hausnummern stoßen auf Grundstücke, die nur über einen tieferliegenden Feldweg erreichbar sind. Es sollte ein Gebäude mit 2 Wohneinheiten und Stellplätzen errichtet werden. Es ist nur über besagten Feldweg anzufahren. SPD-Gemeinderat Volker Hans Vortisch hat die Ablehnung begründet. Die Baugenehmigung für den Neubau Scheffelstraße 13 stand unter dem Vorbehalt, dass auf dem dahinter liegenden Grundstück die vorgeschriebenen Stellplätze errichtet werden. Durch das Vorhaben Scheffelstraße 13/1 gibt es für Scheffelstraße 13 nur 2 Mini- Stellplätze, auf die allenfalls Kleinstwagen oder Motorräder passen. Das Landratsamt beruft sich auf die Bebauung Scheffelstraße/ Ecke Hans-Thoma-Straße. Das 2. Gebäude auf diesem Grundstück sei Grund genug, die Bauanfrage positiv zu bescheiden, da es sich in die Umgebungsbebauung einfüge. Wer will es zukünftig den Besitzern von Scheffelstraße 15, Scheffelstraße 17, Scheffelstraße 19 usw. verwehren, mit dem gleichen Argument „der Nachbar unten dran darf“, gleiches zu tun. Es passt angeblich in die Umgebung,  ebenfalls ein Gebäude mit Zufahrt über einen Feldweg zu beantragen. Es entstünde eine Zersiedelung der Landschaft ohne Bebauungsplan. Eine „innerörtliche Nachverdichtung“ auf freiem Feld mit Zufahrt über einen Feldweg ist ein Widerspruch in sich. Zudem kann es nicht sein, dass durch ein Bauvorhaben im Nachgang Stellplätze auf einem anderen Grundstück aufgehoben werden, ohne dass es dafür einen eigenen Antrag gibt. Wir sind gespannt, ob das Landratsamt Widerspruch erhebt und den Gemeinderat auffordert, seine Mehrheitsmeinung zu ändern.

Volker Hans Vortisch

 
 

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